Als Creative-Commons-Lizenz (abgekürzt CC-Lizenz) bezeichnet man einen Lizenzvertrag, der von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons herausgegeben wird, um die Nutzungsrechte „freier Inhalte“ festzulegen. Creative Commons veröffentlicht unterschiedliche Lizenztexte, die je nach Gestaltung eine sehr freie oder nur eine eingeschränkte Weiternutzung des jeweiligen Werks erlauben. Die Lizenztexte sind vor allem für Texte und Multimedia-Inhalte wie Bilder, Musikstücke und Videos ausgestaltet, für Software und Software-Benutzerhandbücher sind sie nach Angaben von Creative Commons weniger geeignet (Quelle:http://de.creativecommons.org/faqs/).
Wichtig: „Frei“ bedeutet nicht „rechtsfrei“. Werke unter CC stehen weiterhin unter Urheberrecht. Die Lizenzen gewähren bestimmte Nutzungsrechte – unter klar definierten Bedingungen wie Namensnennung, Lizenzhinweis und ggf. Weitergabe unter gleichen Bedingungen oder keine Bearbeitungen.
Kernziele der Creative-Commons-Initiative sind unter anderem: die rechtssichere Weitergabe von Inhalten, die Förderung kollaborativer Kreativität, die internationale Einheitlichkeit der Lizenzbedingungen und die maschinenlesbare Auszeichnung von Nutzungsrechten.
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Die Creative-Commons-Lizenzen wurden von Lawrence Lessig, einem US-amerikanischen Juristen, erdacht, um juristischen Laien das Formulieren von „freien“ Lizenzverträgen für ihre Werke zu erleichtern. 2001 gründete Lessig die gemeinnützige Organisation Creative Commons, die seitdem die Texte weiterentwickelt und ihren Gebrauch fördert. Die Lizenzen gewähren dem Lizenznehmer eine Reihe von Nutzungsrechten, die in konventionellen Lizenzverträgen meist dem Urheber vorbehalten bleiben. So ermöglichen alle aktuellen Creative-Commons-Lizenzen die kostenlose Vervielfältigung und die weltweite Verbreitung des Originalwerks.
Unterschiede bestehen bezüglich der Details der Weiternutzung. Heute werden die CC-Lizenzen für viele Werke verwendet, vor allem für solche, die im Internet publiziert werden. So stehen viele Websites unter Creative-Commons-Lizenzen, darunter die freie Web-Enzyklopädie Wikipedia. Ebenfalls sind viele Texte, Musikstücke, Bilder und Videos auf diversen Web-Plattformen unter Creative-Commons-Lizenzen verfügbar.
Aktueller Stand (Versionen): Die gegenwärtig empfohlene Fassung ist die Version 4.0 International. Sie ist weltweit einheitlich nutzbar, adressiert zusätzlich Datenbankrechte (sui-generis-Rechte in der EU) und präzisiert die Bedingungen der Namensnennung. Frühere portierte Versionen (z. B. 3.0 DE) bleiben gültig, werden für neue Veröffentlichungen jedoch meist nicht mehr empfohlen.
- Drei Ebenen je Lizenz: eine leicht verständliche Kurzfassung („Deed“), der rechtsverbindliche Volltext („Legal Code“) und eine maschinenlesbare Fassung (RDF/Metadaten) für automatisierte Verarbeitung.
- Heilungsmöglichkeit bei Verstößen (4.0): Bei erstmaligen, versehentlichen Verletzungen kann die Lizenz nach Beseitigung des Verstoßes automatisch wieder aufleben.
- Weltweite Geltung: 4.0 International ist jurisdiktionsübergreifend formuliert und erleichtert die Nutzung in verschiedenen Rechtssystemen.
Lizenzmodule
Die Lizenzverträge sind nach einem Baukasten-System aufgebaut, das aus verschiedenen Modulen besteht, aus denen die endgültige Lizenz zusammengestellt werden kann. So ist es dem Urheber möglich, dem Lizenznehmer fein gestaffelte Nutzungsrechte einzuräumen.
Die heute gebräuchlichen Module sind Attribution (Namensnennung), ShareAlike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NoCommercial (Nicht kommerziell) und NoDerivatives (Keine Bearbeitung).
- Das Attribution-Modul (Abkürzung: by) verlangt vom Lizenznehmer, den Urheber in der von diesem festgelegten Weise zu nennen. Dieses Modul ist in den neueren Varianten der Lizenzen verpflichtend.
- Das Share-Alike-Modul (Abkürzung: sa) verlangt vom Lizenznehmer, vom Originalwerk abgeleitete Werke unter einer kompatiblen Lizenz zu verbreiten. In der Regel ist dies die gleiche Creative-Commons-Lizenz, unter der auch das Originalwerk steht. Dieses Modul setzt also das von der Freie-Software-Lizenz GPL bekannte „Copyleft“-Prinzip um, das sicherstellen soll, dass abgeleitete Werke unter vergleichbaren Bedingungen wie das Originalwerk veröffentlicht werden.
- Das No-Derivatives-Modul (Abkürzung: nd) verlangt vom Lizenznehmer, das Originalwerk unverändert zu lassen. Abgeleitete Werke sind nicht möglich.
- Das Non-Commercial-Modul (Abkürzung: nc) verbietet es dem Lizenznehmer, das Werk mit einer Gewinnabsicht zu nutzen, es ist also nur eine nicht-kommerzielle Nutzung erlaubt.
Hinweise zur Auslegung der Module:
- by (Namensnennung): Erfordert eine angemessene Urheberangabe sowie die Nennung der Lizenzbezeichnung und -version. Wenn Änderungen vorgenommen wurden, sollte dies kenntlich gemacht werden.
- sa (Weitergabe gleichermaßen): Bearbeitete Versionen müssen unter einer kompatiblen Lizenz veröffentlicht werden (in der Praxis meist dieselbe CC-Lizenz). Ausnahmen und Kompatibilitäten sind selten und klar definiert.
- nd (Keine Bearbeitungen): Unzulässig sind z. B. Übersetzungen, Zuschnitte, Collagen oder Filter, wenn diese zu einem veränderten Werk führen. Erlaubt bleibt regelmäßig die unveränderte Weitergabe.
- nc (Nicht kommerziell): Nutzung ist untersagt, wenn sie primär auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet ist. Grenzfälle (z. B. Werbung, Sponsoring, kostenpflichtige Zugänge) müssen sorgfältig bewertet werden.
Keine zusätzlichen Beschränkungen: CC-Lizenzen untersagen es, technische Schutzmaßnahmen oder weitergehende Vertragsklauseln zu nutzen, die die erlaubten Freiheiten der Nutzer einschränken würden.
Aktuelle CC-Lizenzen
Die Module lassen sich zu den sechs aktuellen Creative-Commons-Lizenzen kombinieren. Um die Lizenz zu kennzeichnen, werden die Abkürzungen der verwendeten Module verbunden. Jede dieser Lizenzen besitzt eine Kurzbeschreibung, die für Laien verständlich, jedoch nicht rechtsverbindlich ist, sowie eine Langfassung, die die Details rechtsverbindlich regelt.
Folgende Lizenztexte werden aktuell von Creative Commons bereitgestellt:
- by: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung unter beliebiger Lizenz, solange alle Urheber genannt werden.
- by-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Verbreitung unter einer kompatiblen Lizenz erfolgt.
- by-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange es nicht geändert wird und die Urheber genannt werden.
- by-nc: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke sowie deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt.
- by-nc-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange die Nutzung ohne Gewinnabsicht erfolgt, die Urheber genannt werden und das Werk nicht verändert wird.
- by-nc-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden, die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt und abgeleitete Werke unter eine kompatible Lizenz gestellt werden.
Viele der CC-Lizenzen wurden an die Details der Rechtssysteme verschiedener Länder angepasst, um die Rechtssicherheit zu erhöhen. In einer Reihe von Gerichtsurteilen wurde die Gültigkeit der Creative-Commons-Lizenzen in verschiedenen Ländern, darunter auch Deutschland, bestätigt.
Praxisleitfaden zur korrekten Kennzeichnung (insb. 4.0):
- Urhebername und ggf. Titel des Werks nennen.
- Lizenzbezeichnung und -version angeben (z. B. CC BY 4.0) und deutlich machen, ob Änderungen vorgenommen wurden.
- Wenn vorhanden: weitere Mitwirkende, Quellenhinweise oder Sammlungstitel aufnehmen.
Typische Einsatzszenarien:
- CC BY: maximale Flexibilität für Bildung, Wissenschaft, Nachrichtenportale und Archivrepositorien.
- CC BY-SA: kollaborative Projekte mit „Copyleft“-Prinzip; ideal für Wikis und gemeinschaftliche Medienpools.
- CC BY-ND: unveränderte Verbreitung, z. B. bei offiziellen Materialien, Pressefotos in fixierter Fassung.
- CC BY-NC: freie nicht-kommerzielle Nutzung, etwa in privaten Blogs oder OER-Materialien ohne monetäre Verwertung.
- CC BY-NC-SA / CC BY-NC-ND: zusätzliche Restriktionen für sensible Kontexte; beachten, dass Reichweite und Wiederverwendung hier am stärksten begrenzt sind.
Kompatibilitäten und Besonderheiten: CC BY-SA 4.0 ist nur in wenigen, ausdrücklich vorgesehenen Fällen mit anderen „ShareAlike“-Lizenzen kompatibel (z. B. mit der Free Art License 1.3). Grundsätzlich gilt: Inhalte mit abweichenden Bedingungen lassen sich nicht ohne Weiteres mischen.
Sonderprotokolle und veraltete Lizenzen
Weiterhin existieren zwei Sonderprotokolle, die die CC-Lizenzen ergänzen:
- Das CC-Zero-Protokoll (abgekürzt CC0) ermöglicht die Einstellung des Werkes in die Gemeinfreiheit (auch unter dem englischen Begriff „Public Domain“ bekannt). Ist dies aus Rechtsgründen in einem Land nicht möglich, so wird eine Lizenz zur weitgehend uneingeschränkten Nutzung gewährt.
- Das CC-Plus-Protokoll ermöglicht es, zusätzliche Nutzungsrechte zu den Standardtexten maschinell zu vergeben und zu verarbeiten. So können beispielsweise über dieses Protokoll Werke, die nur für die nichtkommerzielle Nutzung freigegeben sind, gegen die Zahlung einer Gebühr für die kommerzielle Nutzung freigegeben werden.
Hinweise zu CC0: CC0 verzichtet soweit rechtlich möglich auf Urheber- und verwandte Schutzrechte. Unberührt bleiben jedoch Markenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz sowie ggf. vertragliche Pflichten. Bei Datensätzen klärt Version 4.0 der Standardlizenzen zusätzlich den Umgang mit sui-generis-Datenbankrechten; CC0 ist hier eine verbreitete Option für offene Daten.
Public Domain Mark: Zusätzlich existiert eine Kennzeichnung für bereits gemeinfreie Werke. Sie ist kein Lizenztext, sondern ein Hinweis, dass am Werk keine urheberrechtlichen Ausschließlichkeitsrechte mehr bestehen.
Es existieren außerdem eine Reihe älterer CC-Lizenzen, die von Creative Commons inzwischen nicht mehr verbreitet und weiterentwickelt werden. Diese sind weiterhin gültig, sollen aber für neue Werke nicht mehr verwendet werden. Darunter fallen alle Lizenzen ohne das „by“-Modul, die also keine Namensnennung erfordern, weiterhin die drei verschiedenen Sampling-Lizenzen, die das Schaffen abgeleiteter Werke nur für Sampling und Mashups ermöglichen (die „Sampling“-Lizenz verbietet außerdem als einzige die kostenlose Verbreitung) sowie die DevNations-Lizenz, deren erweiterte Nutzungsrechte nur in Entwicklungsländern gelten.
Historie und Versionswechsel: Die Entwicklung von Version 1.0 über 2.x und 3.0 (inkl. nationaler Portierungen) hin zu 4.0 International brachte mehr Klarheit, Interoperabilität und globale Anwendbarkeit. Für neue Veröffentlichungen wird regelmäßig CC 4.0 empfohlen; ältere Fassungen behalten ihre Wirksamkeit.
Häufige Fragen und Antworten
Was ist eine Creative Commons Lizenz und wer gibt sie heraus?
Eine Creative Commons Lizenz ist ein Lizenzvertrag, der von der gemeinnützigen Organisation Creative Commons herausgegeben wird. Sie dient dazu, die Nutzungsrechte für „freie Inhalte“ festzulegen. Creative Commons veröffentlicht verschiedene Lizenztexte, die je nach Gestaltung eine sehr freie oder nur eine eingeschränkte Weiternutzung des jeweiligen Werks erlauben.
Dreistufiges Konzept:
- Kurzfassung (Deed): Zusammenfassung in leicht verständlicher Sprache.
- Rechtsverbindlicher Volltext (Legal Code): maßgeblich im Streitfall.
- Maschinenlesbare Metadaten: erleichtern das Auffinden und die automatische Verarbeitung von Lizenzinformationen.
Aktuell wird für neue Veröffentlichungen die Version 4.0 International empfohlen; ältere Versionen bleiben gültig.
Für welche Arten von Medien sind Creative Commons Lizenzen geeignet?
Creative Commons Lizenzen sind vor allem für Texte und Multimedia-Inhalte wie Bilder, Musikstücke und Videos geeignet. Sie regeln die Bedingungen, unter denen diese Inhalte weiterverwendet werden dürfen. Für Software und Software-Benutzerhandbücher sind sie laut Creative Commons weniger geeignet.
Darüber hinaus werden CC-Lizenzen häufig für Grafiken, Illustrationen, Fotografien, Podcasts, Webinare, Präsentationen, 3D-Modelle, Lehr-/Lernmaterialien (OER), wissenschaftliche Publikationen sowie Datenbanken und Datensätze (insb. unter 4.0) verwendet.
- Software: Hier werden in der Praxis spezielle Open-Source-Lizenzen bevorzugt (z. B. GPL, MIT, Apache), während CC sich eher für Inhalte eignet.
- Logos/Marken: Markenrechte bleiben unberührt; hierfür sind CC-Lizenzen nicht gedacht.
Wie sind die Lizenzmodule einer Creative Commons Lizenz aufgebaut?
Die Lizenzmodule einer Creative Commons Lizenz sind nach einem Baukasten-System aufgebaut. Es gibt verschiedene Module, aus denen die endgültige Lizenz zusammengestellt werden kann. Die bekannten Module sind Attribution (Namensnennung), ShareAlike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen), NoCommercial (Nicht kommerziell) und NoDerivatives (Keine Bearbeitung).
Praxisbeispiele:
- by: Bei der Veröffentlichung eines Fotos ist der Urheber zu nennen, inklusive Lizenz (z. B. CC BY 4.0) und Hinweis auf etwaige Änderungen.
- sa: Wird ein Remix erstellt, muss er unter einer kompatiblen Lizenz bereitgestellt werden.
- nd: Ein PDF darf unverändert geteilt, aber nicht gekürzt oder übersetzt werden.
- nc: Eine Nutzung in werbefinanzierten Kampagnen wäre regelmäßig unzulässig.
Zusatzregel: Es dürfen keine weiteren Beschränkungen auferlegt werden (z. B. technische Sperren), die die von CC erlaubten Freiheiten beeinträchtigen würden.
Welche aktuellen CC-Lizenzen gibt es und was sind ihre Bedingungen?
Es gibt sechs aktuelle Creative-Commons-Lizenzen:
- by: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung unter beliebiger Lizenz, solange alle Urheber genannt werden.
- by-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Verbreitung unter einer kompatiblen Lizenz erfolgt.
- by-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange es nicht geändert wird und die Urheber genannt werden.
- by-nc: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke sowie deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden und die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt.
- by-nc-nd: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und Verbreitung des Werks, solange die Nutzung ohne Gewinnabsicht erfolgt, die Urheber genannt werden und das Werk nicht verändert wird.
- by-nc-sa: Die Lizenz erlaubt die Vervielfältigung und die Erstellung abgeleiteter Werke und deren Verbreitung, solange die Urheber genannt werden, die Nutzung ohne Gewinnabsicht („nicht-kommerziell“) erfolgt und abgeleitete Werke unter eine kompatible Lizenz gestellt werden.
Version 4.0 International ist die empfohlene Fassung für neue Werke. Sie bringt u. a. klarere Regeln zur Urheberbenennung, bezieht Datenbankrechte ein und ist auf weltweite Anwendbarkeit ausgelegt.
- Pflichten: Namensnennung, Lizenzangabe, Änderungskennzeichnung, Beachtung von SA/ND/NC soweit vorhanden.
- Rechte Dritter: Persönlichkeits-, Marken- und Datenschutzrechte bleiben unberührt und sind zusätzlich zu beachten.
Kompatibilität: CC BY-SA 4.0 ist mit wenigen ausgewiesenen „ShareAlike“-Lizenzen kompatibel (z. B. Free Art License 1.3). Mischungen unterschiedlicher Bedingungen sind in der Regel nicht möglich.
Welche Sonderprotokolle ergänzen die CC-Lizenzen und welche veralteten Lizenzen gibt es?
Zu den CC-Lizenzen existieren zwei Sonderprotokolle:
- Das CC-Zero-Protokoll ermöglicht die Einstellung des Werkes in die Gemeinfreiheit. Ist dies aus Rechtsgründen in einem Land nicht möglich, so wird eine Lizenz zur weitgehend uneingeschränkten Nutzung gewährt.
- Das CC-Plus-Protokoll ermöglicht es, zusätzliche Nutzungsrechte zu den Standardtexten maschinell zu vergeben und zu verarbeiten.
Zusatz: Die Public Domain Mark kennzeichnet Werke, die bereits gemeinfrei sind (kein Lizenztext). Ältere, lokalisierte Portierungen (z. B. 3.0 DE) bleiben nutzbar; für neue Veröffentlichungen empfiehlt sich die international einheitliche Version 4.0.






