Benutzerkennung Definition & Begriffserklärung

Computer-Anmeldung

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Für eine Anmeldung in einem Computer-Betriebssystem (z.B. Windows) muss bei der Einrichtung immer eine Benutzerkennung ausgewählt werden. Diese funktioniert dann auf Wunsch mit einem Passwort, kann aber auch ohne eingerichtet werden. Nach der Einrichtung des Systems kann man anhand der Benutzerkennung Zugang zum Betriebssystem erhalten. Zur Sicherung der eigenen Kennung sollte aber auch ein Passwort eingerichtet werden, um es potenziellen Hackern nicht so leicht zu machen.
Online-Banking
Um Online-Banking betreiben zu können ist eine Benutzerkennung in Verbindung mit einem Passwort zwingend notwendig. Die Kennung wird meistens in Verbindung mit dem Passwort von der Bank gestellt. Mit den Daten erhält man Zugang zum Online-Banking System der jeweiligen Bank, wo die Benutzerdaten anschließend geändert werden können/sollten.
Social Networking
Für ein Social Networking System (z. B. Facebook) ist eine Benutzerkennung mit Passwort notwendig. Diese Benutzerkennung (meist die E-Mail Adresse) und das Passwort ist vom Benutzer bei der Registrierung frei wählbar. Ist die Registrierung abgeschlossen kann man sich anhand seiner Benutzerdaten Zugang zum Social Networking System verschaffen. Die Benutzerkennung kann hier auch der eigene Name sein, für welchen dann ein eigenes Profil eingerichtet werden kann.
Online Chats
Auch für ein Online-Chat System wird eine Benutzerkennung mit Passwort benötigt. Die Registrierung erfolgt ähnlich wie bei Social Networking Systemen, nur das hier die Benutzerkennung auch ein Fantasiename sein kann. Ist die Benutzerkennung eingerichtet, kann mit anderen Benutzern gechattet werden. Hier gibt es eine weitere Besonderheit:
Gruppen-Benutzerkennungen
In vielen Chatsystemen ist es möglich Räume oder Gruppen mit bestimmten Zugriffsrechten zu eröffnen. Somit haben nur eingebundene Benutzer die Möglichkeit, anhand einer Benutzerkennung und eines Passwortes Zugriff zu diesen Gruppen zu erhalten.
Wer kann eine Benutzerkennung erhalten?
In offenen Systemen (Social Networking, Chats) kann im Grunde jeder, der ein bestimmtes Alter erreicht hat, Benutzerkennungen erhalten. In abgeschlossenen Systemen (der eigene Computer, Firmennetzwerke, Online-Banking) erhalten nur eingebundene Nutzer eine Benutzerkennung.
Verpflichtet man sich mit einer Benutzerkennung zu irgendetwas?
Je nachdem wo eine Benutzerkennung eingerichtet wird können auch Verpflichtungen entstehen. Teilweise kosten Benutzerkennungen in einigen Internetportalen Geld. Vor der Einrichtung einer Kennung sollte man also auch immer das Kleingedruckte lesen. Auch Banken nehmen teilweise Gebühren für das Online-Banking, bzw. für die Einrichtung der nötigen Benutzerkennung.
Kann eine Benutzerkennung gelöscht werden oder verloren gehen?
In den meisten Fällen ist eine Benutzerkennung kein Vertrag auf rechtlicher Grundlage, und kann von daher von beiden Seiten ohne irgendwelche Fristen gelöscht oder gekündigt werden. Aber Vorsicht: Viele Portale, welche Dienstleistungen anbieten, verbinden die Anmeldung einer Benutzerkennung mit einem Vertragsabschluss. Dieser ist dann auch, wenn in den allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert, rechtlich unanfechtbar. Deswegen gilt es immer das Kleingedruckte zu lesen.
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